Berufliche Stressbewältigung und Resilienz - Ein ganzheitlicher Bildungsurlaub
Preise & Termine sind über Bildungsurlaubszeit.de ausschließlich ersichtlich und buchbar!
- Bezahlung erst bei Anreise
- Kostenfreie Stornierung bis 31 Tage vor Reiseantritt
Wir freuen uns, mitteilen zu können, dass wir ab sofort offiziell Bildungszeit gemäß den jeweiligen Bildungsurlaubsgesetzen der Bundesländer anbieten – mit gesondert anerkanntem Seminartitel je Bundesland.
Anerkannte Seminare:
Berlin · Brandenburg · Schleswig-Holstein · Sachsen-Anhalt · Saarland:
„Berufliche Resilienz und Stressbewältigung durch Achtsamkeit, Bewegung & kreative Reflexion"
Niedersachsen · Rheinland-Pfalz: „Berufliche Resilienz und Stressbewältigung durch Achtsamkeit, Bewegung und kreative Reflexion – Ein ganzheitlicher Bildungsurlaub zur Förderung von Gesundheit und Leistungsfähigkeit im Arbeitsalltag"
Thüringen: „Berufliche Stressbewältigung und Resilienz – ein ganzheitlicher Bildungsurlaub zur Gesundheitsförderung und Achtsamkeit"
Hessen: „Berufliche Stressbewältigung & Resilienz in einer stressgeprägten Gesellschaft" (anerkannt gem. § 10 HBUG)
👉 Alle Informationen und Termine: www.bildungsurlaubszeit.de
Was ist Bildungsurlaub?
Bildungsurlaub ist dein gesetzlich verankerter Anspruch auf bis zu 5 bezahlte Tage Extra-Urlaub pro Jahr zur beruflichen Weiterbildung. Der Freistellungsanspruch besteht ausschließlich für die nach dem jeweiligen Landesgesetz anerkannte Veranstaltung unter dem im Anerkennungsbescheid genannten Seminartitel.
Wie beantrage ich Bildungsurlaub?
Termin buchen unter bildungsurlaubszeit.de
Anerkennungsunterlagen bei uns anfordern
Beim Arbeitgeber einreichen
Nach Genehmigung Teilnahme verbindlich buchen
Tipp: Auch wenn dein Bundesland keine gesetzliche Regelung hat (z. B. Bayern), lohnt sich das Gespräch mit dem Arbeitgeber – eine freiwillige Freistellung ist jederzeit möglich.
📄 Mehr Infos & Unterlagen: 👉 www.bildungsurlaubszeit.de
⚠️ Rechtlicher Hinweis zur Bildungsurlaubsanerkennung
Der gesetzliche Freistellungsanspruch nach dem jeweiligen Bildungsurlaubsgesetz des Bundeslandes bezieht sich ausschließlich auf die anerkannten Seminareinheiten gemäß dem vorliegenden Anerkennungsbescheid. Die Teilnahme an den Pflichtkursen ist verbindlich; alle übrigen Programmelemente sind freiwillig.
Wandern ist kein Pflichtbestandteil des Bildungsurlaubs. Die Teilnahme an Wanderungen ist freiwillig und nicht Gegenstand der Veranstaltungsanerkennung.
Fasten bezeichnet ausschließlich die Verpflegungsform während der Woche. Es ist weder Pflichtbestandteil noch Bestandteil der BU-Anerkennung. Die Seminarzertifizierung ist unabhängig davon, ob Teilnehmende fasten oder nicht.
Für Teilnehmende aus Hessen gilt: Der Rechtsanspruch auf Freistellung besteht gem. § 10 HBUG nur für die durch das Hessische Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales anerkannte Veranstaltung unter dem exakten im Bescheid genannten Seminartitel. Seit dem 1. Januar 2024 besteht in Hessen kein gesetzlicher Freistellungsanspruch mehr auf Basis von Anerkennungen anderer Bundesländer.
Ganz einfach unser Kontaktformular nutzen oder schreibe uns eine E-Mail an [email protected] oder per Telefon: +4915259784408
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